Die deutschen Sicherheitsbehörden bekommen immer mehr Befugnisse, wollen aber oft keine Auskunft über ihre Arbeit geben. Auf einen unserer Informationsfreiheits-Anträge reagiert das Bundeskriminalamt mit einer Ablehnung, die es in sich hat. Die Polizeibehörde beansprucht eine Ausnahmeregelung, die eigentlich nur für Geheimdienste gilt. Damit entzieht sich das BKA der öffentlichen Kontrolle, kritisiert der FDP-Politiker Jimmy Schulz.
Im konkreten Fall geht es um Daten aus Funkzellenabfragen beim Bundeskriminalamt, ein beliebtes Überwachungsinstrument: Im Jahr 2017 führte das BKA 525 Funkzellenabfragen durch. Dabei wird jedes Mal eine Liste aller Handys angefordert, die zu einer bestimmten Uhrzeit in der Umgebung eines Tatortes eingeschaltet waren, davon können Millionen Menschen betroffen sein. Das legen vergleichbare Zahlen aus Berlin nahe, wo die Polizei mit 474 Funkzellenabfragen 60 Millionen Handydaten erfasst hat.
Datenschutzbeauftragte kritisiert BKA-Datenbank
Doch es gibt Zweifel am rechtmäßigen Umgang mit den vom BKA erhobenen Daten. Seit mehreren Monaten versucht netzpolitik.org, an Informationen über eine beim BKA existierende Anordnung zu Daten aus Funkzellenabfragen zu gelangen. Bislang ist nur wenig über diese Datenbank bekannt. Aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten von 2017 wissen wir: Das BKA speichert eine unbekannte Anzahl von Daten aus Funkzellenabfragen in einer Datenbank und analysiert diese. Die Datensätze stammen aus einer „Vielzahl“ von Ermittlungsverfahren aus verschiedenen Bundesländern, heißt es nebulös.
Bei den Daten handelt es sich um sogenannte Prüffälle, also Daten von Personen, von denen das BKA denkt, sie seien auffällig. Einen konkreten Verdacht einer Straftat hat die Behörde jedoch nicht. Die gespeicherten Personen haben „selbst keinen Anlass für eine Speicherung gegeben“, schreibt die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Die oberste Datenschützerin spricht von einer Rasterfahndung und bezweifelt, dass eine Rechtsgrundlage vorliegt. In ihrem Jahresbericht kündigte sie eine rechtliche Überprüfung der Datei an.
Diese Worte haben unser Interesse geweckt. Es kommt nicht jeden Tag vor, dass Deutschlands oberste Datenschützerin eine staatliche Datensammlung als unrechtmäßige Rasterfahndung bezeichnet. Für Amtsinhaberin Voßhoff ist das ungewöhnlich scharfe Kritik. Also fragten wir sie per IFG-Antrag nach dem Ergebnis der datenschutzrechtlichen Kontrolle. Der Antrag wurde abgelehnt. Begründung: Die Prüfung laufe noch. Außerdem seien wesentliche Bestandteile der Dokumente als geheim eingestuft.
Geheimdienstifizierung des BKA
Nächster Versuch: Wir fragen direkt beim BKA nach der Errichtungsanordnung der Datei. Das ist eine Verwaltungsvorschrift, die Sinn und Zweck einer Datenbank festlegt und Vorkehrungen zum Datenschutz regelt. Bisher waren viele IFG-Anträge nach Errichtungsanordnungen erfolgreich und die Daten wurden öffentlich.
Unseren Antrag hat das BKA jedoch abgelehnt, mit einer neuen Begründung: Da die Datenbank vorrangig der Terrorismusbekämpfung dient und eine Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz erfolgt, greift eine Ausnahmeregelung für Geheimdienste. Die Geheimdienste BND, MAD und Verfassungsschutz sind von IFG-Anfragen grundsätzlich ausgenommen. Das gilt auch für andere Behörden, wenn sie Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Geheimdienste wahrnehmen. Juristen streiten sich, ob darunter auch Verwaltungsschriften wie eine Errichtungsanordnung fallen.
Die Geheimdienstifizierung birgt einen großen Vorteil für die Polizei: Kann das BKA möglichst viele Arbeitsbereiche als Geheimdienstsache deklarieren, muss es der Öffentlichkeit keine Auskunft mehr geben, auch nicht zum Datenschutz. Das könnte künftig größere Kreise ziehen: Offenbar argumentiert das BKA jetzt auch schon in anderen IFG-Ablehnungen mit der Ausnahme für Geheimdienste. Setzt sich das BKA damit durch, könnten bald auch andere Behörden dieser Argumentation folgen und Ausnahmen von der Auskunftspflicht in Anspruch nehmen.
FDP: „Polizei entzieht sich Kontrolle“
Jimmy Schulz, FDP-Abgeordneter im Bundestag, kritisiert die Ablehnung der IFG-Anfragen. Der Politiker beobachtet die Informationspolitik von Polizei und Innenministerium seit Längerem. Die Behörden lehnen Anfragen nach Auskünften von Journalisten und Parlamentariern immer öfter ab, kommentiert Schulz gegenüber netzpolitik.org:
Auch das Innenministerium verweigert zunehmend die Herausgabe von Auskünften zur Arbeit der Polizeibehörden. Damit wird eine normale parlamentarische Kontrolle – bspw. über Kleine Anfragen – der Polizeiarbeit stark behindert. Unser parlamentarisches System basiert allerdings auf gegenseitiger Kontrolle.
Für die Nachrichtendienste gibt es im Parlament deswegen das parlamentarische Kontrollgremium, die Polizei allerdings entzieht sich völlig einer Kontrolle, wenn weder das Parlament noch die Öffentlichkeit Auskünfte über zentrale Elemente der Polizeiarbeit erhalten.
